Aktuelle Seite: Startseite > bi uns - gemeindeleben > Satzungen der Gem. Klink > Satzung - über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung gemeindlicher Räume II. BA-Sportpark der Gemeinde Klink
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. S. 687) in der Verbindung mit §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetz ( KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Klink vom 04.11.2010 nachfolgende Satzung erlassen:
Für die Benutzung gemeindlicher Räumlichkeiten im Sportpark Klink - II. Bauabschnitt - in Klink und des in ihnen befindlichen Inventars wird nach Maßgabe dieser Satzung eine Benutzungsgebühr erhoben. Auf Antrag werden Nutzungsvereinbarungen zwischen der Gemeinde (Vermieter) und dem Antragsteller (Mieter) geschlossen über den II. BA-Sportpark der Gemeinde Klink
Ansprechpartner im Auftrage der Gemeinde ist:
Der Bürgermeister der Gemeinde oder der Gemeindearbeiter und das Amt Seenlandschaft Waren.
(1) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr ist der verpflichtet, auf dessen Antrag die betreffenden Gemeinderäume zur Nutzung bereitgestellt werden.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
Von der Gebührenpflicht befreit sind: Die Gemeindevertretung und ihre Gremien für alle Räume.
(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Beantragung der Nutzung der jeweiligen Gemeinderäume.
(2) Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr der in § 5 (1) genannten Höhe besteht auch für den Fall, dass der Gebührenpflichtige die auf dessen Antrag bereitgestellten Räumlichkeiten nicht oder nur teilweise nutzt. Ist dem Gebührenpflichtigen die Nutzung aus zwingendem Grund nicht möglich, wird die Gebühr erstattet. Über das Vorliegen eines zwingenden Grundes entscheidet die Gemeindevertretung.
(1) Die Gebühr beträgt bei beantragter Nutzung von:
Nutzungsobjekt |
Vermietung |
II. BA-Sportpark der Gemeinde Klink mit Küche |
10,00 € / Stunde |
II. BA-Sportpark der Gemeinde Klink ohne Küche |
10,00 € / Stunde |
• Stunden wurden auf der Grundlage von 8 Stunden ermittelt
• In diesen Kosten ist eine Reinigungsgebühr von 30,- € für die Endreinigung erhalten, bei der Stundenermittlung ist diese anteilig enthalten
(2) Für die Nutzung der Räume sind in den Gebühren aus § 5 (1) die Betriebskosten (Strom, Wasser u. a.) enthalten.
(3) Der Nutzer hat die Räume in einem ordnungsgemäßen und besenreinen Zustand zu übergeben.
(1) Die Gebühr für die Nutzung wird am Tag der Schlüsselübergabe fällig und ist durch Einzahlungsbeleg oder Barzahlung nachzuweisen.
Kto.-Nr.: 640034179
BLZ: 15050100
Kreditinstitut: Müritz-Sparkasse
Verw.-zweck: Nutzung gemeindlicher Räume
(2) Die Gebührenpflicht für Benutzer besteht 7 Kalendertage vor dem Nutzungstermin. Entsprechend der Zahlung erfolgt die Aushändigung des Schlüssels an den Verantwortlichen.
(1) Der Gebührenpflichtige kann gegen die Gebührenforderung für ihn gegenüber der Gemeinde etwaige bestehende Forderungen nicht aufrechnen.
(2) Ein Verwahrungsvertrag für eingebrachte Waren kommt weder durch die Nutzung der Gemeinderäume noch durch die Entrichtung der Gebühr zustande.
(3) Für gestohlene und verlorene Gegenstände jeglicher Art übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Klink
ausgefertigt am: 05.11.2010
gez. Hohls
Bürgermeister
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 (5) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.