Information an alle Vermieter der Gemeine Klink
Aus gegebenem Anlass möchte ich auf die Einhaltung der Kurbeitragssatzung in der Gemeinde Klink hinweisen.
In der am 01.01.2002 in Kraft getretenen Kurbeitragssatzung (Änderungssatzung vom 01.01.2004) sind in den Paragrafen 4 - 6
- der beitragspflichtige Personenkreis
- die Befreiung und Ermäßigungen und
- die Entstehung der Abgabenpflicht und Fälligkeit
geregelt, die bitte zu beachten sind.
Die Satzung ist im Internet unter www.amt-seenlandschaft-waren.de unter der Rubrik „Satzungen“ veröffentlicht.
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Riedel als zuständige Sachbearbeiterin für Tourismus/Kultur/Jugend/Sport im Amt Seenlandschaft Waren, Friedenstraße 11 in Waren
oder telefonisch unter 03991/628138.
gez. Holtz
Ltrn. Amt für Zentrale Dienste
und Finanzen
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Aktualisiert ( Donnerstag, den 03. März 2011 um 10:59 Uhr )

